AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Urban Drive – SILNEX GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen der SILNEX GmbH, handelnd unter dem Namen Urban Drive, nachfolgend «Urban Drive» genannt.
Sie gelten sowohl für Käufe über den Onlineshop www.urban-drive.ch als auch für Käufe im Ladengeschäft sowie für Werkstatt-, Service- und Reparaturleistungen.
Mit der Aufgabe einer Bestellung beziehungsweise der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB, sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Urban Drive.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2. Produkte und Vertragsabschluss
Urban Drive vertreibt insbesondere E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder, elektrische Dirtbikes, E-Boards, Zubehör und Ersatzteile.
Produktabbildungen, Beschreibungen, technische Angaben und Verfügbarkeiten dienen der Information. Technische Änderungen durch den Hersteller sowie geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch Urban Drive zustande.
Bei offensichtlichen Preis-, Darstellungs- oder technischen Fehlern behält sich Urban Drive eine entsprechende Korrektur vor. Bereits entstandene zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Allfällige Versandkosten, Montagekosten, Auslieferungspauschalen oder zusätzliche Dienstleistungen werden separat ausgewiesen.
Die Bezahlung erfolgt über die im Onlineshop oder im Ladengeschäft angebotenen Zahlungsmethoden.
Urban Drive kann bei bestimmten Produkten oder Bestellungen eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Urban Drive, soweit ein entsprechender Eigentumsvorbehalt gesetzlich wirksam begründet werden kann.
4. Vorbestellungen und Reservationen
Für noch nicht verfügbare Fahrzeuge oder Produkte bietet Urban Drive Vorbestellungen und Reservationen an.
Bei Vorbestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe wird beim Kauf oder in der entsprechenden Offerte festgelegt.
Die Anzahlung wird vollständig an den Kaufpreis angerechnet.
Der verbleibende Kaufpreis ist spätestens vor beziehungsweise bei der Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Angegebene Liefertermine bei Vorbestellungen sind grundsätzlich voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Kommt es zu Lieferverzögerungen seitens des Herstellers, Importeurs oder Transportdienstleisters, informiert Urban Drive den Kunden nach Möglichkeit über den neuen Liefertermin.
Möchte der Kunde eine verbindlich angenommene Vorbestellung stornieren, ist dies mit Urban Drive abzuklären. Bereits entstandene, nachweisbare Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rücktritts- und Mängelrechte bleiben vorbehalten.
5. Verfügbarkeit und Lieferfristen
Die im Onlineshop angegebenen Lagerbestände und Lieferfristen werden nach bestem Wissen gepflegt.
Trotz sorgfältiger Verwaltung können Abweichungen auftreten, beispielsweise durch gleichzeitige Verkäufe, Bestandsfehler oder Verzögerungen bei Lieferanten.
Bei sofort verfügbaren Produkten erfolgt der Versand in der Regel innerhalb der angegebenen Lieferfrist.
Bei nicht lagernden Produkten wird die voraussichtliche Lieferzeit individuell mitgeteilt.
Bei wesentlichen Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige individuell vereinbarte Lieferbedingungen.
6. Versand, Auslieferung und Abholung
Urban Drive bietet je nach Produkt verschiedene Liefermöglichkeiten an:
-
Paketversand oder Speditionsversand
-
Versand originalverpackter Fahrzeuge
-
Auslieferung vollständig montierter und vorbereiteter Fahrzeuge
-
Persönliche Abholung im Ladengeschäft
Die jeweils anfallenden Kosten werden beim Kauf ausgewiesen oder individuell vereinbart.
Bei vollständig montierten Fahrzeugen können zusätzliche Kosten für Montage, Funktionskontrolle, Vorbereitung und Transport entstehen.
Bei persönlicher Abholung erfolgt die Übergabe während der vereinbarten Öffnungs- beziehungsweise Abholzeiten.
Der Übergang von Nutzen und Gefahr richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkret vereinbarten Lieferbedingungen.
Transportschäden sind Urban Drive möglichst unmittelbar nach Erhalt zu melden und nach Möglichkeit mit Fotos zu dokumentieren.
7. Prüfung der Ware und Mängelmeldung
Der Kunde wird gebeten, die erhaltene Ware nach der Lieferung auf Vollständigkeit, sichtbare Beschädigungen und offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Erkennbare Mängel sollen Urban Drive möglichst zeitnah mitgeteilt werden.
Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung zu melden.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Mängelrüge bleiben anwendbar. Eine verspätete Meldung kann nach Massgabe des Gesetzes Auswirkungen auf Mängelrechte haben.
8. Sachgewährleistung und Garantie
Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, soweit diese nicht rechtswirksam durch vertragliche Vereinbarungen angepasst wurden.
Für neue Fahrzeuge und Produkte gilt grundsätzlich eine zweijährige Sachgewährleistung, sofern keine abweichende, rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
Zusätzliche oder längere Herstellergarantien gelten entsprechend den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Garantiedauer kann je nach Produkt und Hersteller unterschiedlich sein und wird in der Produktbeschreibung, in den Garantieunterlagen oder beim Kauf angegeben.
Ein Garantie- oder Gewährleistungsfall ist Urban Drive unter Angabe des Kaufnachweises und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung zu melden.
Urban Drive prüft den gemeldeten Mangel und klärt die weitere Abwicklung unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
Eine freiwillige Herstellergarantie schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
Garantie bei Austausch oder Ersatz von Komponenten
Bei einem Garantieaustausch, einer Garantiereparatur oder dem Ersatz einzelner Komponenten beginnt die freiwillige Garantiefrist grundsätzlich nicht erneut. Massgebend bleibt das ursprüngliche Kaufdatum des Produkts beziehungsweise Fahrzeugs.
Ein Austausch oder eine Reparatur im Rahmen der Garantie führt somit nicht automatisch zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der ursprünglich vereinbarten freiwilligen Garantiefrist.
Abweichende Herstellergarantiebedingungen sowie zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Verjährungsrechte bleiben vorbehalten.
9. Verschleiss, Akkus und unsachgemässe Verwendung
Normale, nutzungsbedingte Abnutzung stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar.
Dazu gehören beispielsweise der gewöhnliche Verschleiss von Reifen, Bremsbelägen, Ketten, Lagern und anderen mechanisch beanspruchten Komponenten.
Bei Akkus kann sich die nutzbare Kapazität im Laufe der Zeit und abhängig von Nutzung, Lagerung, Temperatur und Ladeverhalten reduzieren.
Eine normale, alters- und nutzungsbedingte Kapazitätsabnahme stellt nicht automatisch einen Material- oder Herstellungsfehler dar.
Defekte infolge von unsachgemässer Verwendung, Sturzschäden, Überlastung, nicht bestimmungsgemässer Nutzung oder unzulässigen technischen Veränderungen können von freiwilligen Garantieleistungen ausgeschlossen sein.
Ob ein Defekt durch normalen Verschleiss, unsachgemässe Nutzung oder einen Material- beziehungsweise Herstellungsfehler verursacht wurde, wird im Einzelfall beurteilt.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
10. Rückgabe, Umtausch und Stornierung
Urban Drive gewährt grundsätzlich kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für mängelfreie Produkte.
In der Schweiz besteht bei gewöhnlichen Käufen im Onlineshop grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine freiwillige Rücknahme oder ein Umtausch kann im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Urban Drive vereinbart werden.
Voraussetzungen und Kosten einer solchen Rücknahme werden individuell festgelegt.
Bei einer freiwillig vereinbarten Rücknahme können insbesondere folgende Umstände berücksichtigt werden:
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Zustand und Gebrauchsspuren des Produkts
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Gefahrene Kilometer und Wertminderung bei Fahrzeugen
-
Fehlende oder beschädigte Originalverpackung
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Bereits erbrachte Montage- und Serviceleistungen
-
Entstandene Versand-, Transport- und Rücknahmekosten
Eine allfällige Rücknahmeentschädigung wird vor der Rückgabe vereinbart.
Individuell konfigurierte, speziell beschaffte oder bereits montierte Produkte können von freiwilligen Rücknahmen ausgeschlossen werden.
Diese Bestimmungen schränken gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter oder falsch gelieferter Ware nicht ein.
11. Werkstatt, Service und Reparaturen
Urban Drive bietet Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und Montagearbeiten an.
Die Durchführung von Werkstattarbeiten erfolgt auf Grundlage eines entsprechenden Kundenauftrags.
Diagnosearbeiten und Fehlersuchen sind grundsätzlich kostenpflichtige Dienstleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich kostenlos angeboten werden oder im Rahmen eines anerkannten Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsfalls kostenlos zu erbringen sind.
Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Aufwand, dem geltenden Werkstatttarif oder einem zuvor erstellten Kostenvoranschlag.
Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Zeigt sich während der Reparatur, dass zusätzliche, nicht vereinbarte Arbeiten erforderlich sind, wird Urban Drive nach Möglichkeit vor deren Ausführung die Zustimmung des Kunden einholen.
Bei wirtschaftlich nicht sinnvollen Reparaturen informiert Urban Drive den Kunden über die verfügbaren Möglichkeiten.
Bereits erbrachte Diagnose- und Arbeitsleistungen können auch dann verrechnet werden, wenn sich der Kunde gegen die Durchführung der Reparatur entscheidet.
Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie allfällige ausdrücklich vereinbarte Garantieleistungen.
12. Abholung von Reparaturfahrzeugen
Nach Abschluss einer Reparatur oder Diagnose wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
Der Kunde wird gebeten, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
Sollten Fahrzeuge über längere Zeit nicht abgeholt werden, kann Urban Drive nach vorheriger Mitteilung und Einräumung einer angemessenen Abholfrist eine angemessene Lagergebühr verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über nicht abgeholte Gegenstände bleiben vorbehalten.
13. Fahrzeugzulassung und gesetzliche Verwendung
Die Zulassung und Verwendung elektrischer Fahrzeuge unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Nicht jedes von Urban Drive angebotene Fahrzeug ist für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen.
Der Kunde hat die für das konkrete Fahrzeug geltenden Anforderungen bezüglich Führerausweis, Mindestalter, Versicherung, Kontrollschild, Schutzausrüstung und Einsatzgebiet zu beachten.
Urban Drive informiert nach Möglichkeit über die entsprechenden Fahrzeugkategorien und Zulassungsvoraussetzungen.
Für den Betrieb auf öffentlichem Grund sind insbesondere die Bestimmungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und die anwendbaren Schweizer Verkehrsvorschriften massgebend.
14. Technische Änderungen, Tuning und Firmware
Technische Veränderungen an Fahrzeugen, insbesondere Änderungen an Motorleistung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Steuergeräten, Software oder Firmware, können Auswirkungen auf Betriebssicherheit, Strassenzulassung, Versicherungsschutz und Herstellergarantie haben.
Nicht genehmigte Änderungen können dazu führen, dass ein Fahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen für den öffentlichen Strassenverkehr entspricht.
Bei Produkten mit elektronischen Steuergeräten können Software- oder Firmware-Updates die Funktion von nachträglich eingebautem Zubehör beeinflussen.
Urban Drive übernimmt keine freiwillige Funktionsgarantie für nicht freigegebene Software- oder Hardwareänderungen.
Gesetzliche Haftungs- und Mängelrechte bleiben vorbehalten.
15. Probefahrten
Probefahrten erfolgen nach Absprache mit Urban Drive.
Der Fahrer ist verpflichtet, die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten und das Fahrzeug sachgemäss zu verwenden.
Erforderliche Führerausweise und sonstige gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Der Kunde hat den Anweisungen des Personals zur sicheren Durchführung einer Probefahrt Folge zu leisten.
Für Schäden im Zusammenhang mit Probefahrten gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen sowie allfällige gesondert vereinbarte Probefahrtbedingungen.
16. Haftung
Urban Drive haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung, nicht genehmigte technische Veränderungen oder Missachtung von Sicherheits- und Bedienungshinweisen entstehen, besteht nur, soweit Urban Drive hierfür nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gilt ausschliesslich im gesetzlich zulässigen Umfang.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.
Zwingende Bestimmungen zur Produktehaftpflicht und weitere gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben vorbehalten.
17. Kauf auf Rechnung und Finanzierung über POWERPAY
Urban Drive bietet je nach Bestellung und Verfügbarkeit die Zahlungsart Kauf auf Rechnung beziehungsweise Teilzahlung über MF Group / POWERPAY an.
Die Prüfung und Freigabe dieser Zahlungsart erfolgt durch den Zahlungsdienstleister.
Mit der Wahl von POWERPAY akzeptiert der Kunde zusätzlich die entsprechenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Die Rechnungsstellung, Zahlungsfristen, Teilzahlungsbedingungen, Gebühren und das Mahnwesen richten sich nach den jeweils vereinbarten Bedingungen von POWERPAY.
Urban Drive hat keinen uneingeschränkten Einfluss auf individuelle Bonitätsentscheide oder die nachträgliche Anpassung von Zahlungsfristen.
Weitere Informationen sind unter www.powerpay.ch erhältlich.
18. Datenschutz
Urban Drive bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Schweizer Datenschutzgesetzgebung.
Personendaten werden insbesondere zur Bearbeitung von Bestellungen, zur Zahlungsabwicklung, für Lieferungen, Kundenbetreuung sowie zur Durchführung von Service- und Reparaturaufträgen verwendet.
Soweit erforderlich, können Daten an beauftragte Dienstleister wie Zahlungsanbieter, Versandunternehmen oder technische Dienstleister weitergegeben werden.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite von Urban Drive.
19. Externe Links und Informationen
Die Webseite von Urban Drive kann Links zu externen Webseiten enthalten.
Für deren Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Urban Drive übernimmt für fremde Inhalte keine Verantwortung, soweit eine solche nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht besteht.
20. Änderungen der AGB
Urban Drive behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Webseite von Urban Drive veröffentlicht.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehungen zwischen Urban Drive und seinen Kunden findet Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Luzern, Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
22. Anbieter und Kontakt
SILNEX GmbH
Handelnd unter Urban Drive
Neuweg 8
6003 Luzern
Schweiz
Telefon: +41 41 552 00 90
E-Mail: info@urbandrive.ch
Webseite: www.urban-drive.ch